Was ist Bedarfsplanung?
Die Planung für Berufsfeuerwehren, Werkfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren
Was ist Feuerwehrbedarfsplanung?
Ein Bedarfsplan bewertet die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr. Er legt Ziele für den Schutz der Bevölkerung fest. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Bezeichnungen:
- Brandschutzbedarfsplan: unter anderem in NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen
- Feuerwehrbedarfsplan: allgemeiner Begriff, offizielle Bezeichnung unter anderem in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein
- Bedarfs- und Entwicklungsplanung: Hessen
- Gefahrenabwehrplan: unter anderem in Bayern, Berlin, Brandenburg
- Werkfeuerwehrbedarfsplan: allgemeiner Begriff für Werkfeuerwehren
Motivation für eine Feuerwehrbedarfsplanung
In Deutschland stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch durch ein Schadenfeuer. Bei Verkehrsunfällen sterben sogar fast 9 Menschen pro Tag (Quelle: Tagesmittel, stat. Bundesamt, Jahr 2016). Dazu häuft sich das Einsatzaufkommen bei klimabedingten Katastrophen (unter anderem Hochwasser und extremes Wetter). Trotz aller vorbeugenden Maßnahmen lassen sich Schadensereignisse und Unfälle nicht vollkommen verhindern. Gesamtgesellschaftlicher Konsens ist es jedoch, den Schaden so gering wie möglich zu halten und Opfer auszuschließen. Hierfür soll jede Stadt und jede Gemeinde über eine leistungsfähige Feuerwehr verfügen.
Die Feuerwehr als kommunale Aufgabe
Die Feuerwehrbedarfsplanung beziehungsweise Brandschutzbedarfsplanung legt diese Leistungsfähigkeit und den Bedarf an Feuerwehr und Brandschutz in Städten und Gemeinden fest. In Deutschland ist die Feuerwehrbedarfsplanung eine kommunale Aufgabe. Hierbei entscheiden die Bürger, vertreten durch den Stadtrat beziehungsweise den Gemeinderat, über das örtlich geforderte Schutzniveau im Rahmen der Bedarfsplanung.
Laut Gesetz müssen Städte und Gemeinden den lokalen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehren unterhalten. Diese müssen zu jeder Zeit in der Lage sein, Menschenleben zu retten. Ein Bedarfsplan definiert den laut Gesetz notwendigen und von den Bürgern gewünschten Sicherheitsstandard ihrer Gemeinde. Die örtliche Feuerwehr erhält somit Anforderungen für den Brandschutz. Diese Anforderungen an den Brandschutz werden auch Schutzziele genannt.
Die Erstellung eines Bedarfsplans für die Feuerwehr ist nicht nur sinnvoll und lebensrettend, sondern auch gesetzlich verpflichtend. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber eine Fortschreibung im 5-Jahres-Rhythmus vor. Allerdings stellt dies für viele Gemeinden eine enorme Herausforderung dar.
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Gefährdungsanalyse und Schutzziele
Das Schutzniveau wird kommunal anhand einer Gefährdungsanalyse und sogenannter Schutzziele festgelegt. Die Kommune kartiert hierzu das örtliche Gefahrenpotential und weist den Gefahren festgelegte Szenarien zu. Jedes Planungsszenario setzt sich aus den folgenden Eigenschaften zusammen:
- Hilfsfrist: Wie schnell muss die Feuerwehr den Schadensort erreichen, um noch wirksam eingreifen zu können?
- Funktionsstärke: Welchen Personalansatz braucht die Feuerwehr beim Eintreffen, um das Szenario wirksam zu bekämpfen? Man spricht von Funktionsstärke und nicht von Personalansatz, da für die einsatztaktische Organisation der Einsatzstelle Führungsebenen und Mannschaft benötigt werden.
- Technik: Welche Feuerwehrtechnik (baulicher Brandschutz, Fahrzeuge, Technik, Sondergerät) benötigt die Feuerwehr für die Beherrschung des Planungsszenarios?
- Gefährdungskataster: Auf Basis des ermittelten Risikopotenzials lassen sich sogenannte Gefahrenkataster für die jeweiligen Ausrückbereiche einer Feuerwehr definieren. Die dadurch ermöglichte bedarfsgerechte Planung eröffnet Einsparmöglichkeiten für Kommune und Land. Der Vorteil: Die Qualität des Brandschutzes und die Sicherheit der Bevölkerung wird nicht aufs Spiel gesetzt.
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Kontinuierliche Bedarfsplanung: Automatisiert und tagesaktuell
Wie bereits erwähnt, wird ein Feuerwehrbedarfsplan in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben. Dies stellt bereits einen wichtigen Schritt in Richtung eines effizienten Brandschutzes dar. Allerdings können sich innerhalb von fünf Jahren erhebliche Veränderungen ergeben. Daher verfolgen wir das Ziel einer kontinuierlichen Bedarfsplanung mit tagesaktuellen Daten und Handlungsempfehlungen. Dadurch wird die Effizienz der Feuerwehr kontinuierlich gesteigert und die Sicherheit der Bevölkerung erhöht.
Dank des tagesaktuellen Datenabgleichs und der automatisierten Analysen von Premergency ist diese Vision leicht umsetzbar. Automatisierte und kontinuierliche Bedarfsplanung mit Premergency bedeutet für Sie keinen zusätzlichen Aufwand. Ganz im Gegenteil: Mit Premergency lassen sich bis zu 95 % des Arbeitsaufwands einsparen. Daher: Tagesaktuelle Bedarfsplanung – kontinuierlich steigende Effizienz.
Soll-Zustand des kommunalen Brandschutzes
Aus den zugeordneten Planungsszenarien kann nun der Soll-Zustand der Bedarfsplanung abgeleitet werden. Dabei muss letztlich noch die Gleichzeitigkeit möglicher Schadensereignisse stochastisch betrachtet werden. Eine wichtige Grundlage in der Einsatzplanung bildet dabei eine Bewertung von Strukturqualität sowie Prozess- und Ergebnisqualität. Daraus lassen sich unter anderem statistische Kennzahlen zur personellen Stärke der Feuerwehr ableiten. Weitere Faktoren sind zum Beispiel Einsatzzeit und -häufigkeit sowie die verwendeten Einsatzmittel.
Ein Beispiel: Angenommen, die örtliche Feuerwehr kommt in einem Planungsszenario für die örtliche Autobahn zur Annahme, dass eine wirksame Schadensbekämpfung nur durch den Einsatz von mindestens 4000 l Löschwasser innerhalb der ersten 5 Minuten nach Brandentstehung möglich ist. Dann könnte eine mögliche Lösung sein, dass ein entsprechendes Tanklöschfahrzeug in Autobahnnähe (Fahrtzeit) stationiert werden sollte. Ähnliche Überlegungen gelten für die Funktionsstärke. Die Gleichzeitigkeit von Einsätzen (zum Beispiel in Großstädten) kann es hierbei nötig machen, mehrere solcher Fahrzeuge und ein Vielfaches der Funktionsstärke vorzuhalten.
Ist-Zustand des kommunalen Brandschutzes
Der Ist-Zustand des Brandschutzes ergibt sich für die Feuerwehr bzw. den abwehrenden Brandschutz aus dem aktuellen Einsatzaufkommen und dessen Entwicklung, dem Personal (Führungskräfte und Mannschaft) sowie der technischen Ausstattung (Fahrzeuge, Gerät, bauliche Einrichtungen).
Auf kommunaler Ebene umfasst die Betrachtung des Brandschutzes neben dem abwehrenden Brandschutz (durch die Feuerwehr) auch Maßnahmen und Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes.
Der vorbeugende Brandschutz basiert auf der Zusammenarbeit von Verwaltung (Bauordnungsbehörde nach Landesgesetzgebung) und Feuerwehr im Baugenehmigungsverfahren. Dabei werden die Vorschriften der Landesbauordnung angewendet.
Darüber hinaus setzt sich in den letzten Jahren die Erkenntnis durch, dass der Bürger durch eine gewisse Selbsthilfefähigkeit seine Sicherheit verbessern kann. Ein Beispiel hierfür ist die Bedienung eines Feuerlöschers bei Entstehungsbränden.
Der Feuerwehrbedarfsplan
Anhand der Gefährdungsanalyse und des Soll-Ist-Vergleichs lassen sich organisatorische, personelle und technische Maßnahmen für die Entwicklung der örtlichen Feuerwehr ableiten.
Die Feuerwehrbedarfsplanung ist seit einigen Jahren in allen Bundesländern eine Pflichtaufgabe. Bedingt durch die föderale Struktur der Bundesländer spricht man neben Feuerwehrbedarfsplanung häufig auch von Brandschutzbedarfsplanung, Gefahrenabwehrplanung, Gefahrenabwehrbedarfsplanung oder auch Feuerwehrbedarfs- und Entwicklungsplanung.